Aktuelles

Selbständige und Unternehmer

Seit dem 29. Juli 2014 haben Gläubiger in Handelsgeschäften Anspruch auf einen höheren Verzugszins und eine Verzugspauschale von 40 Euro.
Wenn die Verpflichtung zur Prüfung des Abschlusses allein durch den Gesellschaftsvertrag begründet ist, darf keine Rückstellung für die Prüfungskosten gebildet werden.
Für die Umsetzung der EU-Bilanzrichtlinie in deutsches Recht liegt jetzt der erste Gesetzentwurf vor.
Für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte mit einem Firmenwagen hält das Finanzgericht Düsseldorf bei der 1 %-Regelung nur eine monatsweise Abrechnung für möglich.
Aus einem Anpassungsgesetz mit primär redaktionellem Charakter ist kurz vor der Verabschiedung ein echtes Steueränderungsgesetz geworden.
Bei der Berechnung des geldwerten Vorteils mit der Fahrtenbuchmethode ist eine Leasing-Sonderzahlung nur zeitanteilig zu berücksichtigen.

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