Aktuelles
Selbständige und Unternehmer
Die bestehenden Sonderregelungen, Beihilfen und steuerlichen Erleichterungen sind aufgrund der aktuellen Infektionslage erneut verlängert und teilweise ausgeweitet worden
In ihrem Koalitionsvertrag hat die Ampelkoalition viele geplante Änderungen im Steuer- und Sozialrecht festgeschrieben.
Wenn das letzte Wirtschaftsjahr eines Betriebs als Rumpfwirtschaftsjahr weniger als zwölf Monate umfasst, hat dies keine Folgen für die Inanspruchnahme eines Investitionsabzugsbetrags und der damit verbundenen Sonderabschreibung.
Weil Gewerbemietverträge vor allem durch nachträgliche Änderungen immer wieder formunwirksam werden, soll das Schriftformerfordernis für Gewerbemietverträge reduziert werden.
Die Frist für die Endabrechnung der Neustarthilfe läuft in allen Fällen bis 31. Dezember 2021
Dass zinsfreie Verbindlichkeiten in der Bilanz mit 5,5 % abzuzinsen sind, ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden.
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