Aktuelles

Personal, Arbeit und Soziales
Weil die gemeinsame Mahlzeit der Kindergartenerzieher mit ihren Schützlingen pädagogischen Zwecken dient, zählt sie nicht als steuerpflichtiger Arbeitslohn.
Nach den Flugausfällen im April und Mai müssen sich die betroffenen Passagiere und Frachtkunden nun mit den rechtlichen Folgen auseinandersetzen.
Neben reinen Korrektur- und Reparaturmaßnahmen enthält der Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums auch viele Änderungen, die praktische Bedeutung haben.
Nach dem Wachstumsbeschleunigungsgesetzt liegt jetzt das zweite große Steuergesetz dieser Legislaturperiode vor.
In besonderen Fällen kann die Verpflegung der Arbeitnehmer im überwiegend eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers sein und ist damit kein steuerpflichtiger Arbeitslohn.
Die neuen Abrechnungsvorschriften im Beherbergungsgewerbe führen zu einer Änderung der Reisekostenabrechnung.
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