Neuregelungen zur Familienförderung

Nachdem das Bundesverfassungsgericht 1999 den alten Regelungen zur Familienförderung Verfassungswidrigkeit bescheinigt hat, treten die Neuregelungen am 1. Januar 2000 in Kraft.

Das Gesetz zur Familienförderung wurde bereits vom Bundestag verabschiedet, der Bundesrat hat das Gesetz jedoch an den Vermittlungsausschuß überwiesen. Die vom Bundestag verabschiedete Fassung sieht vor:



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