Sachbezugswerte für 2022

Die Sachbezugswerte werden für 2022 wieder an die Verbraucherpreisentwicklung für Nahrungsmittel und Mieten angepasst.

Der Bundesrat hat die neuen Sachbezugswerte für das Jahr 2022 beschlossen. Dabei werden die Werte an die Entwicklung der Verbraucherpreisindizes vom Juni 2020 bis Juni 2021 angepasst. Für Mahlzeiten beträgt der Anstieg 2,8 %, bei Unterkünften 1,7 %. Die Sachbezugswerte betragen in 2022 bundeseinheitlich



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