Neuregelung der Erbschaftssteuer

Zur Neuregelung der Begünstigung von Betriebsvermögen bei der Erbschaftsteuer sind jetzt erste Details bekannt.

Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts muss die Begünstigung von Betriebsvermögen bei der Erbschaftsteuer grundlegend überarbeitet werden. Einen offiziellen Gesetzesentwurf gibt es dazu zwar noch nicht; trotzdem sind bereits viele Details der vom Bundesfinanzministerium geplanten Änderungen durchgesickert.

Ursprünglich hatte das Finanzministerium angekündigt, die Wirtschaft bei der Umsetzung des Urteils so wenig wie möglich belasten zu wollen. Doch an dem, was bis jetzt bekannt geworden ist, gibt es bereits scharfe Kritik, weil viele die geplanten Änderungen als zu restriktiv empfinden. So wünscht sich beispielsweise die rot-grüne Landesregierung von Baden-Württemberg großzügigere Regelungen für Firmenerben.

In drei Punkten sind Änderungen bei der Erbschaftsteuer unumgänglich. Nach aktuellem Stand sehen die Pläne des Finanzministeriums dazu so aus:

Den Regierungsentwurf für das Gesetz will das Kabinett bald verabschieden. Dem Ministerium bleibt damit nur noch wenig Zeit, an seinem Entwurf zu feilen. Danach sind Bundestag und Bundesrat am Zug, den Gesetzentwurf zu überarbeiten.



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