Allgemeines
Die Bundesregierung hat am 8. Juli 2015 einen Gesetzentwurf zur Anpassung des Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts beschlossen.
Das Gesetz für die notwendige Erhöhung von Grund- und Kinderfreibetrag ist kurzfristig um den Abbau der kalten Progression ergänzt und vom Bundesrat verabschiedet worden.
Während sich der Bundesrat mit verschiedenen Steueränderungsgesetzen befasst hat, hat das Bundesfinanzministerium den schon länger erwarteten Entwurf für die Änderung des Erbschaftsteuergesetzes vorgelegt.
Ein Urteil des Bundesfinanzhofs über die Gewinnrealisierung von Abschlagszahlungen für Werkleistungen von Architekten und Ingenieuren wirkt sich auch auf andere Unternehmen aus.
Der Bundesrat verlangt in seiner Stellungnahme zum inoffiziellen Jahressteuergesetz 2016 viele Ergänzungen und Korrekturen zum bisherigen Gesetzesentwurf.
Neben der immer wieder geforderten Kompensation der kalten Progression will die Bundesregierung auch den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende anheben.
Zum ersten Mal hat der Bundesfinanzhof klare Grenzen definiert, unterhalb der geringe gewerbliche Einkünfte noch keine Abfärbewirkung auf freiberufliche Einkünfte entfalten.
Das neueste Bürokratieentlastungsgesetz soll die Wirtschaft an verschiedenen Stellen entlasten, unter anderem bei der Buchführungspflicht, verschiedenen Meldepflichten und einigen steuerrechtlichen Vorgaben.
Der Bundesfinanzhof und das Bundesverfassungsgericht haben bekannt gegeben, über welche Verfahren sie in diesem Jahr entscheiden wollen.
Ob die Rabatte, die Arbeitnehmer von Dritten erhalten, zum Arbeitslohn gehören oder nicht, erklärt das Bundesfinanzministerium in einem neuen Schreiben.
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