Zusammen mit dem Bundeshaushalt für 2025 hat sich die Ampelkoalition auf ein Maßnahmenpaket geeinigt, das sie als "Wachstumsinitiative" bezeichnet. Mit den 49 Maßnahmen aus unterschiedlichen Bereichen will die Bundesregierung der deutschen Wirtschaft zusätzliche Impulse für eine neue wirtschaftliche Dynamik geben. Nicht nur der Name erinnert an das Wachstumschancengesetz, auch inhaltlich enthält das Paket Maßnahmen, die noch vor wenigen Monaten mit viel Mühe aus dem Wachstumschancengesetz herausverhandelt wurden. Allerdings ist das Maßnahmenpaket diesmal sehr viel breiter aufgestellt und sieht neben Änderungen im Steuerrecht auch Maßnahmen im Arbeits- und Sozialrecht sowie in weiteren Bereichen vor. Welche steuerlichen Änderungen geplant sind, zeigt der folgende Überblick: Degressive Abschreibung: Die seit 1. April 2024 wieder mögliche degressive Abschreibung soll bis 2028 verlängert und der Abschreibungssatz auf das Zweieinhalbfache der linearen Abschreibung angehoben werden. Pool-Abschreibung: Die Sammelpostenabschreibung soll reformiert und in eine Pool-Abschreibung umgebaut werden. Im ersten Schritt soll dazu der Betrag, bis zu dem Wirtschaftsgüter in den Sammelposten aufgenommen werden können, auf 5.000 Euro angehoben werden. Kalte Progression: Auch für 2025 und 2026 sollen die Eckwerte des Einkommensteuertarifs wieder an die Inflationsentwicklung angepasst werden, um eine inflationsbedingte Mehrbelastung zu vermeiden. E-Mobilität: Für Unternehmen wird rückwirkend zum 1. Juli 2024 eine Sonderabschreibung für neu zugelassene vollelektrische und vergleichbare Nullemissionsfahrzeuge eingeführt. Zudem wird der maximale Brutto-Listenpreis für die ermäßigte Dienstwagenbesteuerung von E-Fahrzeugen von 70.000 Euro auf 95.000 Euro angehoben. Steuerfreie Mehrarbeit: Zuschläge für Mehrarbeit, die über die vereinbarte Vollzeitarbeit hinausgehen, werden steuer- und beitragsfrei gestellt. Als Vollzeitarbeit gilt für tarifgebundene Arbeitsverhältnisse eine Wochenarbeitszeit von mindestens 34 Stunden, für nicht tariflich festgelegte oder vereinbarte Arbeitsverhältnisse eine Wochenarbeitszeit von 40 Stunden. Teilzeitarbeit: Wenn Arbeitgeber eine Prämie für die Ausweitung der Arbeitszeit von Teilzeitmitarbeitern zahlen, soll die Prämie steuerlich begünstigt werden. Missbrauch soll dabei ausgeschlossen werden. Beschäftigung Älterer: Mit verschiedenen Maßnahmen wird die Erwerbstätigkeit im Alter attraktiver gestaltet. So soll für Arbeitnehmer, die die Regelaltersgrenze erreicht haben, der Arbeitgeberbeitrag zur Arbeitslosen- und Rentenversicherung gestrichen und direkt an den Arbeitnehmer ausgezahlt werden. Zudem sollen diese Arbeitnehmer eine abgabenfreie Rentenaufschubprämie in Höhe der entgangenen Rentenzahlung und der darauf entfallenden Krankenversicherungsbeiträge erhalten können und die Befristung von Arbeitsverhältnissen im Rentenalter erleichtert werden. Fachkräftezuwanderung: Für ausländische Fachkräfte sind steuerliche Anreize geplant. Neu zugewanderte Fachkräfte können in den ersten drei Jahren 30, 20 und 10 % vom Bruttolohn steuerfrei stellen. Dabei soll es eine Unter- und Obergrenze für den Bruttolohn geben. Lohnsteuerklassen: Einen Beitrag zu mehr Frauenerwerbstätigkeit soll die Überführung der Steuerklassenkombination III/V in das Faktorverfahren der Steuerklasse IV leisten. Gemeinsam mit den Ländern will die Bundesregierung prüfen, wie diese Umstellung möglichst zeitnah und deutlich schneller als bis zum bisher avisierten Jahr 2030 erfolgen kann. Altersvorsorge: Die Riester-Rente soll reformiert werden, sodass auch Produkte ohne Beitragserhaltungsgarantie, aber mit besseren Renditechancen begünstigt sind. Daneben soll zur Stärkung des Wettbewerbs jederzeit der Wechsel zwischen Produkten mit geringen oder keinen Kosten möglich sein. Zudem sollen die Produkte allen Erwerbstätigen - also nach Möglichkeit auch Selbstständigen - offenstehen. Auch die Regelungen zur betrieblichen Altersvorsorge sollen überarbeitet und verbessert werden. Wagniskapital: Die steuerlichen Rahmenbedingungen für Venture Capital-Investments sollen an verschiedenen Stellen verbessert werden, insbesondere bei der Besteuerung von Investitionen in gewerbliche Personengesellschaften und bei der Reinvestition von Gewinnen aus der Veräußerung von Beteiligungen an Kapitalgesellschaften. Forschungszulage: Die maximale Bemessungsgrundlage soll um weitere 2 Mio. Euro auf dann 12 Mio. Euro angehoben werden. Die maximale Zulage würde sich dadurch pro Jahr auf 3 Mio. Euro bzw. für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sogar auf 4,2 Mio. Euro erhöhen. Vereinfachung: Die Bundesregierung will die für Juli erwarteten Vorschläge der Experten-Kommissionen "Vereinfachte Unternehmenssteuer" und "Bürgernahe Einkommensteuer" prüfen und bei positivem Ergebnis noch in diesem Jahr in einem Gesetzesvorhaben umsetzen. Neben den Änderungen im Steuer- und Sozialrecht liegt ein weiterer Fokus auf dem Bürokratieabbau, für den es künftig jedes Jahr ein Jahres-Bürokratieentlastungsgesetz geben soll. Die Regierung möchte die Maßnahmen schnell - möglichst noch in diesem Jahr - umsetzen. Es ist jedoch nicht für alle Änderungen ausgemacht, dass sie auch so kommen werden, denn in vielen Bereichen haben die Bundesländer über den Bundesrat auch ein Wort mitzureden. |