Steuerverwaltung und SteuerprüfungenBei der Erstellung des Jahresabschlusses und der Steuererklärungen für 2018 sind einige Änderungen aus dem letzten Jahr zum ersten Mal zu beachten. Trotz detaillierter Vereinbarung im Koalitionsvertrag streitet die Große Koalition um die mögliche Abschaffung des Solidaritätszuschlags in den nächsten Jahren. Ein harter Brexit am 29. März 2019 wird immer wahrscheinlicher. Für die Vorbereitung bleibt damit nicht mehr viel Zeit. Vor allem Gesellschaften mit einer britischen Rechtsform müssen schnell eine Umwandlung prüfen. Ein Foodsharing-Verein qualifiziert sich in der Regel für die steuerliche Begünstigung als gemeinnütziger Verein, sofern die Satzung die gesetzlichen Vorgaben erfüllt. Hessen will mit einer Bundesratsinitiative eine Halbierung des im Gesetz festgeschriebenen Zinssatzes für Steuernachzahlungen, -erstattungen und -stundungen erreichen. Derzeit ist ein Brexit-Steuerbegleitgesetz in Arbeit, das Unternehmer, Gesellschafter und Riester-Sparer vor ungewollten steuerlichen Folgen des Brexits schützen soll. Eine verbindliche Auskunft des Finanzamts kann bei bedeutenden Steuerfragen Rechtssicherheit für die Zukunft geben. Erneut prognostiziert die aktuellste Steuerschätzung Mehreinnahmen für die öffentlichen Haushalte. Schon ab 2014 sind die Zinsen für Nachzahlungen und Aussetzungen nach Überzeugung des Finanzgerichts Münster verfassungswidrig hoch. Das Bundesfinanzministerium bereitet derzeit eine überarbeitete Fassung der Buchführungsregeln (GoBD) vor. Die Bundesregierung hält die Höhe der Nachzahlungszinsen weiterhin für verfassungskonform und plant derzeit keine Änderung des Zinssatzes. Im ersten Halbjahr 2018 haben allein die Bundesländer einen Überschuss von 15 Milliarden Euro aus ihren Steuereinnahmen erwirtschaftet. Die Bundesregierung arbeitet an einer gesetzlichen Regelung zum Status des Vereinigten Königreichs nach dessen Austritt aus der EU. Sind alle für die Fallbeurteilung relevanten Tatsachen dem Finanzamt bereits seit mehreren Jahren bekannt, ist die Änderung eines vorläufigen Steuerbescheids zulasten des Steuerzahlers nicht mehr möglich. Das Finanzamt kann die Feststellung des Grundbesitzwertes nicht nachträglich ändern, wenn es auf eine Feststellungserklärung verzichtet und sich auf die Angaben des Steuerzahlers verlassen hat.
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