Einkommensteuer - Ehepartner und Kinder

Nachdem der Bundesfinanzhof seine Rechtsprechung geändert hat, gibt es weiter Kindergeld, auch wenn das Kind einen Vollzeitjob ausübt - vorausgesetzt, die Einkommensgrenze wird nicht überschritten.
Die zivilrechtliche Unwirksamkeit eines Vertrags zwischen nahen Angehörigen hat nicht zwingend auch dessen steuerrechtliche Unwirksamkeit zur Folge.
Anders als Steuernachzahlungen und -erstattungen werden Rückforderungen und Nachzahlungen von Kindergeld nicht verzinst.
In einer Entscheidung stellt das Finanzgericht Hamburg fest, dass Unterhaltszahlungen keine steuerpflichtigen Einkünfte sein müssen.
Zum Jahreswechsel startet das Elterngeld, das das bisherige Erziehungsgeld ersetzt.
Vor allem das Steueränderungsgesetz 2007 enthält eine ganze Latte an Kürzungen und Streichungen von Steuervorteilen, die die Steuerbelastung weiter steigen lassen.
Die Ansparrücklage gilt bei der Einkommensgrenze für das Kindergeld nicht als schädliches Einkommen.
Die Übertragung des Betreuungsfreibetrags erfolgt nur auf Antrag des Elternteils, bei dem das Kind gemeldet ist.
Auch wenn eine Scheidungsfolgenvereinbarung die Befreiung von der Unterhaltsverpflichtung vorsieht, können Sie noch den halben Kinderfreibetrag in Anspruch nehmen.
Bei der Zusammenveranlagung von Ehegatten ist die Frage, ob Festsetzungsverjährung eingetreten ist, für jeden Ehegatten gesondert zu prüfen.
Ein bestandskräftiger Bescheid, mit dem die Familienkasse Ihnen das Kindergeld verweigert hat, bleibt trotz der wegweisenden Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts bestehen.
Eine auf eine Höchstzeit zu zahlende Versorgungsleistung führt nicht zu Sonderausgaben.
Leben Ehegatten getrennt, so kann es zum Streit darüber kommen, wer Steuern nachzahlen muss, und wer einen Anspruch auf eine Steuererstattung hat. Der Aufteilungsmaßstab wird dann durch eine fiktive getrennte Veranlagung ermittelt.
Ist die Kostenübernahme für ein ortsübliches Grabmal Teil der Vereinbarung über eine Vermögensübergabe, dann sind die Kosten auch als dauernde Last steuerlich zu berücksichtigen.
Wohnen Sie mit Ihren Kindern in Deutschland, arbeiten aber im EU-Ausland oder der Schweiz, stehen Ihnen Leistungen für Ihre Kinder nur nach dem dort geltenden Recht zu.

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