Einkommensteuer - Ehepartner und KinderDer Bundesfinanzhof bestätigt, dass auch ein gemeinsamer Haushalt mit den Eltern als Haupthausstand in Frage kommen kann. Auch wenn eine getrennte Veranlagung zur Folge hat, dass das Finanzamt beim insolventen Ehegatten die Steuernachforderung nicht realisieren kann, ist die Wahl der getrennten Veranlagung nicht immer ein Gestaltungsmissbrauch. Bei einer getrennten Veranlagung ist der Behinderten-Pauschbetrag zwingend auf beide Eltern aufzuteilen, selbst wenn die Eltern die vollständige Übertragung auf ein Elternteil beantragt haben. Damit ein Au-pair-Aufenthalt als kindergeldunschädliche Berufsausbildung gilt, muss der Aufenthalt von einem umfassenden Sprachunterricht begleitet sein. Auch die Nutzung des Dienstwagens durch den Ehegatten zählt als Privatnutzung, die als geldwerter Vorteil zu versteuern ist. Kosten für Besuchsfahrten zu den getrennt lebenden Kindern sind nicht als außergewöhnliche Belastung abziehbar. Weil die Praxisgebühr eine Selbstbeteiligung und nicht Teil des Versicherungsbeitrags ist, kann sie nicht wie der Krankenversicherungsbeitrag selbst als Sonderausgabe abgezogen werden. Auf 128 Seiten hat der Bundesrat seine Änderungswünsche zum aktuellen Gesetzentwurf für das Jahressteuergesetz 2013 aufgelistet. Schulgeld für eine schweizerische Privatschule ist anders als bei Privatschulen in EU-Ländern nicht steuerlich abziehbar. Der Bundesfinanzhof hält die beschränkte Abziehbarkeit von Kinderbetreuungskosten für verfassungsgemäß. Dass es bei einer Übergangszeit von mehr als vier Monaten zwischen Schulzeit und Wehr- oder Zivildienst kein Kindergeld mehr gibt, hält der Bundesfinanzhof für verfassungsgemäß. Auch wenn die Einkommensprüfung beim Kindergeld seit diesem Jahr abgeschafft ist, gibt es immer noch Einschränkungen für die Berufstätigkeit volljähriger Kinder. Obwohl der Bundesfinanzhof seine Bedenken zur Verfassungsmäßigkeit hat, ist er nicht von einer Verfassungswidrigkeit des geltenden Rechts überzeugt und hat daher eingetragenen Lebenspartnern vorerst keinen Splittingtarif gewährt. Die Steuerpflicht von Wehrsold und Taschengeld der Bufdis soll jetzt nur noch eingeschränkt gelten. Außerdem werden die Aufbewahrungsfristen für Unterlagen von zehn auf sieben Jahre reduziert. Der Bundesfinanzhof hat sich mit den Nachweisproblemen bei der Frage befasst, ob die Einzahlung auf ein gemeinsames Oder-Konto eine Schenkung an den anderen Ehegatten auslöst.
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