Einkommensteuer - Arbeitnehmer

Aufwendungen für ein berufsbegleitendes Erststudium können nicht als Werbungskosten geltend gemacht werden.
Erfolgt ein Umzug aus Anlass der Eheschließung, so ist die berufliche Veranlassung des Umzugs jeweils getrennt zu prüfen.
Ein Bürokostenzuschuss des Arbeitgebers für ein Arbeitszimmer ist kein steuerfreier Auslagenersatz.
Das Entgelt für die Vermietung eines Büroraums an Ihren Arbeitgeber kann zu Arbeitslohn oder eigenständigen Einkünften aus Vermietung und Verpachtung führen.
Ein Zimmer wird nicht allein dadurch zum Arbeitszimmer, weil darin Fachliteratur gelagert wird.
Ein Umzug kann auch ohne Arbeitsplatzwechsel beruflich veranlasst sein.
Bei Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte muss die Wohnung nicht unbedingt die eigene sein - genauso kommt die Wohnung des Partners in Frage.
Für die Anerkennung von Darlehensverträgen zwischen Angehörigen spielt es keine Rolle, ob kurze Zeit nach der Darlehensgewährung noch eine Schenkung stattfand.
Aufwendungen für Studienreisen und Fachtagungen sind nur dann abzugsfähig, wenn sie ausschließlich oder überwiegend beruflich oder betrieblich veranlasst waren.
Ein häusliches Arbeitszimmer und ein zusätzliches Büchermagazin werden steuerlich als Einheit bewertet.
Zuzahlungen des Arbeitnehmers für Sonderausstattungen eines überlassenen Firmen-Pkws sind nicht als Werbungskosten abzugsfähig, wenn der Pkw den beruflichen Erfordernissen entsprach.
Nur wenn das häusliche Arbeitszimmer der Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit ist, ist eine Abzugsbeschränkung nicht anzuwenden.
Veräußerungsverluste beim beruflich veranlassten Verkauf eines Eigenheims sind keine Werbungskosten aus nichtselbstständiger Arbeit.
Zur Anerkennung einer doppelten Haushaltsführung bei nichtehelicher Lebensgemeinschaft genügt es, dass Sie als Steuerpflichtiger sich mit Duldung Ihres Partners in dessen Wohnung dauerhaft aufhalten und sich finanziell an der Haushaltsführung beteiligen.
Wird dem Arbeitnehmer ein Kfz für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zur Verfügung gestellt, so ist dieser Vorteil steuerpflichtiger Arbeitslohn. Allerdings gibt es Ausnahmen von dieser Regel.

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