Einkommensteuer - ArbeitnehmerNur weil ein Stipendium an bestimmte Bedingungen geknüpft ist, ist die Geldförderung damit nicht automatisch steuerpflichtig, meint das Finanzgericht Hamburg. Bei einer längeren Auswärtstätigkeit können selbst private Telefongebühren als Werbungskosten oder Betriebsausgaben geltend gemacht werden. Wenn gewährte Aktienoptionen nicht einfach ausgeübt, sondern anderweitig verwertet werden, richtet sich der steuerpflichtige Arbeitslohn nach Zeitpunkt und Wert bei der Verwertung der Optionen. Nach dem Scheitern des ursprünglichen Gesetzentwurfs gibt es jetzt zwei neue Gesetzentwürfe für ein mögliches Jahressteuergesetz 2013. Selbst Steuerzahler, die ihre Steuererklärung für 2012 schon kurz nach dem Jahreswechsel abgegeben haben, werden mindestens bis März auf ihren Steuerbescheid warten müssen. Die elektronische Lohnsteuerkarte hat für Arbeitnehmer verschiedene Auswirkungen, insbesondere bei den Freibeträgen. Nach der Verabschiedung des Gesetzes zum Abbau der kalten Progression wird der höhere Grundfreibetrag voraussichtlich erstmals in der Lohnabrechnung für April berücksichtigt werden. Die Pausch- und Höchstbeträge für beruflich veranlasste Umzugskosten werden wieder an die laufende Preisentwicklung angepasst. Nur die Anhebung des steuerfreien Existenzminimums zum 1. Januar 2013 ist bereits beschlossen. Mit allen anderen zum Jahreswechsel geplanten Änderungen im Steuerrecht muss sich das Parlament im neuen Jahr noch einmal befassen. Für verschiedene Länder sind zum Jahreswechsel die Pauschbeträge für Übernachtungskosten und Verpflegungsmehraufwendungen aktualisiert worden. Die Länder haben jetzt einen Entwurf für das bereits seit längerem geplante Steuervereinfachungsgesetz vorgelegt. Der Bundesfinanzhof hat sich mit der steuerlichen Abziehbarkeit der Unterkunftskosten im Rahmen eines Studiums auseinandergesetzt. Ab 2013 können Minijobber bis zu 450 Euro im Monat verdienen, sind aber in der Rentenversicherung versicherungspflichtig. Der Bundesfinanzhof bestätigt, dass auch ein gemeinsamer Haushalt mit den Eltern als Haupthausstand in Frage kommen kann. Der Bundesfinanzhof bestätigt seine Rechtsprechung zur Besteuerung des Personalrabatts auf Jahreswagen und stellt sich damit gegen die Auffassung der Finanzverwaltung.
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