Selbständige und UnternehmerDer Jahreswechsel bringt steuerliche Entlastungen für Einkommensteuerzahler in erheblichem Umfang. Unternehmer und Freiberufler müssen sich auf eine Reihe größerer und kleinerer Änderungen zum Jahreswechsel einstellen. Die Finanzverwaltung hat Richtlinien für die Anwendung des Gewerbesteuerprivilegs von Finanzdienstleistern auf Leasing- und Factoringgeschäfte veröffentlicht. Übernimmt ein Autohändler eine Rückkaufverpflichtung für einen verkauften Neuwagen, muss er den daraus zu erwartenden Verlust als Verbindlichkeit bilanzieren. Fürs Erste können Steuerzahler ohne eigenen Arbeitsplatz im Betrieb die Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer wieder als Werbungskosten oder Betriebsausgaben geltend machen. Nachdem das steuerliche Sofortprogramm der neuen Bundesregierung die erste von zwei Hürden genommen hat, ist die Verabschiedung im Bundesrat weiter unsicher. Ist ein Wirtschaftsgut nicht dazu geeignet, den Betrieb zu fördern, kann es kein gewillkürtes Betriebsvermögen sein, sodass Verluste daraus keine Betriebsausgaben sind. Die neue Koalition aus CDU, CSU und FDP plant umfangreiche Änderungen im Steuerrecht. Höhere Einnahmen aufgrund der ausgeweiteten Betriebsprüfungen sorgen für eine erneute Senkung der Künstlersozialabgabe. Mit dem Wachstumsbeschleunigungsgesetz setzt die neue Regierungskoalition ihr steuerliches Sofortprogramm um. Im vergangenen Jahr sind die Gewerbsteuerhebesätze im bundesweiten Durchschnitt um 1 % gesunken. Auf den Freibetrag für eine Betriebsveräußerung hat jeder Unternehmer nur einmal Anspruch, unabhängig von der Einkunftsart. In einem Schreiben setzt sich das Bundesfinanzministerium mit der Fortführung der Entfernungspauschalen auseinander. Einnahmen-Überschuss-Rechner können die Umsatzsteuervorauszahlung auch 2009 und 2010 nicht als regelmäßig wiederkehrende Ausgabe behandeln, weil sich deren Fälligkeit am 10. Januar wegen des Wochenendes verschiebt. Die Praxisausfallversicherung für Ärzte zählt zum privaten Lebensführungsbereich, womit Beiträge keine Betriebsausgaben und Leistungen keine Betriebseinnahmen sind.
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