Selbständige und Unternehmer

Weil es für den Erlass der Steuer auf Sanierungsgewinne keine gesetzliche Grundlage mehr gibt, muss der Große Senat des Bundesfinanzhofs prüfen, ob der Sanierungserlass eine ausreichende Grundlage für die Steuerfreiheit darstellt.
Ein Urteil des Bundesfinanzhofs über die Gewinnrealisierung von Abschlagszahlungen für Werkleistungen von Architekten und Ingenieuren wirkt sich auch auf andere Unternehmen aus.
Ein unverzinsliches Darlehen eines Angehörigen für betriebliche Verbindlichkeiten ist notwendiges Betriebsvermögen und damit in der Bilanz abzuzinsen.
Während sich der Bundesrat mit verschiedenen Steueränderungsgesetzen befasst hat, hat das Bundesfinanzministerium den schon länger erwarteten Entwurf für die Änderung des Erbschaftsteuergesetzes vorgelegt.
Der Bundesrat verlangt in seiner Stellungnahme zum inoffiziellen Jahressteuergesetz 2016 viele Ergänzungen und Korrekturen zum bisherigen Gesetzesentwurf.
Die Option, einen Leasing-Pkw mit Vertragsablauf vergünstigt kaufen zu können, ist ein entnahmefähiges Wirtschaftsgut und damit steuerpflichtig, wenn sie privat genutzt wird.
Fahrschulautos sind nicht schon allein wegen ihrer besonderen Ausstattung von der 1 %-Regelung ausgenommen.
Trotz zahlreicher Kundenbesuche kann auch ein Handelsvertreter den Mittelpunkt seiner beruflichen Tätigkeit im häuslichen Arbeitszimmer haben und die Kosten dafür voll geltend machen.
Anders als eine Tasse Kaffee oder ein Glas Saft ist Wein keine übliche Aufmerksamkeit während einer Besprechung, weshalb die Kosten dafür nur als Bewirtungsaufwand abziehbar sind.
Auf eine Klage der EU-Kommission gegen Deutschland hin hat der Europäische Gerichtshof bestätigt, dass die Reinvestitionsrücklage auch für eine Reinvestition im EU-Ausland möglich sein muss.
Der drastische Anstieg des Frankenwerts nach der Kursfreigabe durch die Schweizerische Nationalbank hat keine bilanziellen Auswirkungen auf die Bewertung von Frankenpositionen im Abschluss für 2014.
Das neueste Bürokratieentlastungsgesetz soll die Wirtschaft an verschiedenen Stellen entlasten, unter anderem bei der Buchführungspflicht, verschiedenen Meldepflichten und einigen steuerrechtlichen Vorgaben.
Der Bundesfinanzhof und das Bundesverfassungsgericht haben bekannt gegeben, über welche Verfahren sie in diesem Jahr entscheiden wollen.
Aus einer Verfügung der Finanzverwaltung ergibt sich, dass die Finanzämter mit der E-Bilanz nicht wirklich glücklich sind, weil sie oft zu mehr Arbeit führt als die klassische Papierbilanz.
Zum ersten Mal hat der Bundesfinanzhof klare Grenzen definiert, unterhalb der geringe gewerbliche Einkünfte noch keine Abfärbewirkung auf freiberufliche Einkünfte entfalten.

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