Selbständige und UnternehmerDie Zuordnung von Zahlungen zum vergangenen Kalenderjahr im Rahmen der Zehn-Tages-Regelung bei der Einnahmen-Überschuss-Rechnung erfordert, dass die Zahlung erst um den Jahreswechsel herum fällig geworden ist. Mit der neuen Eintragungspflicht im Transparenzregister für viele Gesellschaften gehen auch höhere Jahresgebühren einher, die die Unternehmen tragen müssen. Selbstständige, Gewerbetreibende und Land- und Forstwirte erhalten die EPP in der Regel durch eine Kürzung der Einkommensteuer-Vorauszahlung für das III. Quartal 2022. Alle Erwerbstätigen erhalten für 2022 einmalig eine Energiepreispauschale von 300 Euro, die über die Lohn- oder Einkommensteuer ausgezahlt wird. Mit dem Steuerentlastungsgesetz 2022 werden die meisten der steuerlichen Entlastungen umgesetzt, die die Regierung im Februar in zwei Entlastungspaketen beschlossen hatte. Bis zum Ende der Antragsfrist am 15. Juni 2022 haben Unternehmer die Möglichkeit, zwischen Neustarthilfe und Überbrückungshilfe IV zu wechseln, wenn das andere Programm für sie günstiger ist. Übernimmt ein Arzt in einer Gemeinschaftspraxis die Verwaltungsaufgaben und führt deshalb keine nennenswerten Behandlungen mehr aus, wird aus der Praxis ein Gewerbebetrieb. Die Finanzbehörden haben Billigkeitsmaßnahmen für wohnungswirtschaftliche Unternehmen zu einer großzügigen Prüfung der Voraussetzungen einer erweiterten Kürzung bei der Unterbringen von Kriegsflüchtlingen erlassen. Alle Erwerbstätigen sollen in diesem Jahr einmalig eine Energiepreispauschale von 300 Euro erhalten, die über die Lohn- oder Einkommensteuer ausgezahlt wird. Die Ampelkoalition hat ein weiteres Entlastungspaket beschlossen, das auch einen Steuerrabatt von 300 Euro für Arbeitnehmer und Selbstständige vorsieht. Das Bundesfinanzministerium hat seine Vorgaben zur Abschreibung von Hard- und Software innerhalb eines Jahres um einige Klarstellungen und eine Nichtbeanstandungsregelung ergänzt. Die Bundesregierung verlängert die Überbrückungs- und Neustarthilfe mit unveränderten Konditionen nochmals um drei Monate. Trotz kleinerer Mängel und Ungenauigkeiten kann ein Fahrtenbuch steuerlich anzuerkennen sein, wenn die Angaben insgesamt vollständig sind und den privaten Nutzungsanteil korrekt wiedergeben. Mit dem Vierten Corona-Steuerhilfegesetz werden vor allem Fristen und bereits bestehende Steuererleichterungen in der Corona-Krise verlängert. Soloselbstständige, die ihren Antrag für die Neustarthilfe direkt stellen, können seit dem 14. Januar 2022 den Antrag für die Monate Januar bis März 2022 übermitteln.
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