Umsatzsteuer

Das Jahressteuergesetz 2010 enthält neben reinen Korrektur- und Reparaturmaßnahmen der Gesetzestexte auch eine ganze Reihe von Änderungen, die praktische Bedeutung haben.
Das Bundesfinanzministerium prüft derzeit die Möglichkeit, die Pflicht zur elektronischen Signatur bereits ab Mitte nächsten Jahres abzuschaffen.
Der Europäische Gerichtshof muss entscheiden, ob eine umsatzsteuerfreie Geschäftsveräußerung im Ganzen auch vorliegt, wenn das Ladenlokal des Betriebs nicht mit verkauft, sondern nur vermietet wird.
Weil sich der Finanzminister von einer Reform mehr Ärger als Einnahmen erwartet, soll die geplante Mehrwertsteuerreform vorerst nicht weiter verfolgt werden.
Die Vereinfachungsregelung der Finanzverwaltung, nach der die Besteuerung der Privatnutzung nach der 1 %-Regelung auch als Grundlage für die Umsatzsteuer für die Nutzungsentnahme dienen kann, gilt nur ganz oder gar nicht.
Bei Landwirten mit Durchschnittssatzbesteuerung wird auf die Privatnutzung eines Pkws nach der 1 %-Regelung keine fiktive Umsatzsteuer aufgeschlagen.
Für den Nachweis einer Ausfuhrlieferung muss der Beleg im Original vorliegen, eine gescannte Version genügt nicht.
Auch Berufsgeheimnisträger müssen ihre Klienten in der Zusammenfassenden Meldung einzeln aufführen.
Der Bundesrechnungshof stört sich am Wildwuchs der vielen Ausnahmeregelungen vom vollen Mehrwertsteuersatz.
Der Bundesfinanzhof hat die Anforderungen an die Bildung einer umsatzsteuerlichen Organschaft verschärft.
In zwei aktuellen Schreiben befasst sich das Bundesfinanzministerium mit der Umsatzsteuer auf Verpflegungsleistungen in Hotels, Kinos, Sporthallen und Stadien.
An der Vorschrift zur Umsatzsteuer auf Restaurationsleistungen im grenzüberschreitenden Verkehr verzweifelt sogar die Finanzverwaltung.
Zum 1. Juli 2010 treten mehrere Änderungen im Umsatzsteuerrecht in Kraft, darunter bei der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers und den Zusammenfassenden Meldungen.
Auch die ambulante Palliativversorgung ist umsatzsteuerfrei, wenn sie unter der Aufsicht qualifizierten medizinischen Personals ausgeführt wird.
Neben reinen Korrektur- und Reparaturmaßnahmen enthält der Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums auch viele Änderungen, die praktische Bedeutung haben.

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